Schutzklasse |
Intervall zwischen den Sichtprüfungen |
Intervall umfassende Prüfungen |
Intervall zwischen umfassender Prüfung kritischer Systeme |
I + II | 1 Jahr | 2 Jahre | 1 Jahr |
III+IV | 2 Jahre | 4 Jahre | 1 Jahr |
Blitzschutzanlagen für explosionsgefährdete bauliche Anlagen sollten alle 6 Monate einer Sichtprüfung unterzogen werden. Der
elektrische Test der Installationen sollte einmal im Jahr ausgeführt werden. Eine akzeptable Abweichung von diesem jährlichen Prüfplan wäre es die Tests alle 14 bis 15 Monate dort durchzuführen, wo es sinnvoll erscheint die Leitfähigkeit des Bodens zu unterschiedlichen Zeiten des Jahres zu messen, um so einen Hinweis auf jahreszeitbedingte Veränderungen zu bekommen. |
Die Vorgaben bzw. Ablauf einer Überprüfung einer Blitzschutzanlage ist gemäß VDE 0185-305-3:2006-10 beschrieben.
Weitere Details können anhand VDE 0185-305-3 Beiblatt 3 entnommen werden.
Die Prüfung des Blitzschutzsystems nach Abschnitt 7 in DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) ist von einer
Blitzschutz-Fachkraft vorzunehmen.
Blitzschutzanlagen sollten, auch nach der Abnahmeprüfung, in regelmäßigen Abständen auf ihre Funktionstüchtigkeit
überprüft werden, um eventuelle Mängel festzustellen und gegebenenfalls Nachbesserungen vorzunehmen.
Die Prüfung umfasst die Kontrolle der technischen Unterlagen und das
Besichtigen und Messen des Blitzschutzsystems. Die Tabelle zeigt die Zeit Intervalle zwischen den Wiederholungsprüfungen.
Wir erinnern Sie gerne an ihre Prüfungen und bieten Ihnen einen individuellen Wartungsvertrag für ihr Gebäude an.
Sprechen Sie uns gerne an: